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FWG unterstützen

Die FREIE WÄHLERGRUPPE Bendorf e.V. nimmt keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen, Vereinen und Lobbyisten an. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge und die Spenden von Mitgliedern. Nur auf diesem Weg können wir unabhängig vom Einfluss Dritter Politik im Sinne der Bürger betreiben.

Damit wir auch in Zukunft Kampagnen, Projekte und Wahlkämpfe in Bendorf effektiv gestalten können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wenn Sie unsere bürgernahe, unideologische Politik unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über Ihre Spende!

Bankverbindung
Freie Wählergruppe Bendorf e.V.

Sparkasse Koblenz
IBAN: DE46570501200002017150

Vielen Dank, dass Sie die FREIE WÄHLER Gruppe in Bendorf unterstützen möchten!


Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 1.650 Euro im Jahr (bzw. 3.300 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung  (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten.

Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.


Vielen Dank allen Unterstützern!

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