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Zusammenschluss der Servicebetriebe Neuwied und der Stadtwerke Bendorf - FWG Bendorf: Erst Klarheit schaffen, dann über gemeinsame AöR entscheiden

Die FWG-Fraktion im Stadtrat Bendorf hat dem Bürgermeister einen umfangreichen Fragenkatalog zur geplanten gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit der Stadt Neuwied übergeben. „Wir verschließen uns einer interkommunalen Zusammenarbeit ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Wenn durch eine Zusammenarbeit dauerhaft bessere Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie wirtschaftliche Vorteile entstehen, sollte man diesen Weg selbstverständlich gehen. Gerade deshalb erwarten wir aber, dass vor einer Entscheidung alle Chancen, Risiken und Auswirkungen transparent auf dem Tisch liegen“, erklärt die FWG-Fraktion.

Bevor der Stadtrat eine Entscheidung trifft, müssen aus Sicht der FWG die wichtigsten Fragen geklärt und die Fakten nachvollziehbar dargestellt werden. Die Gründung einer gemeinsamen AöR wäre eine weitreichende Entscheidung, die Bendorf über viele Jahre prägen kann. Betroffen wäre unter anderem die Organisation kommunaler Aufgaben, das Vermögen der Stadt, Gebühren, Beschäftigte und auch die Frage, wie viel Einfluss und Kontrolle Bendorf künftig innerhalb der gemeinsamen Organisation behalten kann.

Deshalb möchte die FWG unter anderem genau wissen, welche Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten Bendorf künftig hat, was mit dem Vermögen geschieht, das die Stadt in die AöR einbringt, und wie sichergestellt wird, dass keine Stadt dauerhaft für die andere mitbezahlt. Auch die steuerlichen Auswirkungen, die Folgen für die Beschäftigten sowie die rechtlichen Regelungen für eine mögliche spätere Beendigung der Zusammenarbeit müssen aus unserer Sicht frühzeitig geklärt werden.

Ein besonderer Punkt ist die Wirtschaftlichkeit. Wenn mit einer gemeinsamen AöR Einsparungen und Vorteile erreicht werden sollen, müssen diese auch konkret nachvollziehbar sein. Die FWG fordert deshalb eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung für die ersten zehn Jahre. Darin sollte dargestellt werden, welche Einsparungen tatsächlich erwartet werden, welche zusätzlichen Kosten entstehen können und welche Investitions-, Umstellungs- und Gründungskosten auf die beteiligten Kommunen zukommen. Ebenso sollte nachvollziehbar sein, ab wann sich die Kosten der Gründung durch die erwarteten Einsparungen rechnen.

Auch für den Fall, dass die Zusammenarbeit irgendwann wieder beendet werden sollte, müssen bereits heute klare Regeln vereinbart werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass das von Bendorf eingebrachte und während der Zusammenarbeit entstandene Vermögen bei einer späteren Trennung angemessen berücksichtigt wird.

Eine Entscheidung dieser Größenordnung sollte nach Auffassung der FWG nicht allein auf allgemeinen Aussagen über mögliche Synergieeffekte beruhen. Der Stadtrat trägt hier eine große Verantwortung und muss wissen, welche finanziellen Vorteile tatsächlich zu erwarten sind, welche Kosten und Risiken bestehen und welche Auswirkungen die gemeinsame AöR langfristig auf die Stadt Bendorf haben kann.

Der Fragenkatalog ist deshalb ausdrücklich keine Vorfestlegung gegen eine gemeinsame AöR. Es geht vielmehr darum, vor einer Entscheidung vollständige und nachvollziehbare Informationen zu erhalten. Nur wenn die Fakten auf dem Tisch liegen und alle wesentlichen Fragen beantwortet sind, kann der Stadtrat verantwortungsvoll entscheiden – und auch den Bürgerinnen und Bürgern transparent erklären, welche Folgen der geplante Zusammenschluss für Bendorf haben wird.